Neue Arbeit Inklusiv - Unterstützte Beschäftigung

Lernen und Arbeiten im Betrieb

Wir helfen Ihnen, einen Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihnen passt.

 

Für wen ist dieses Angebot:

Sie suchen einen Arbeitsplatz und können keine übliche oder reguläre Ausbildung machen? Sie brauchen Unterstützung?

Wir klären im Gespräch mit Ihnen, ob Unterstützte Beschäftigung für Sie in Frage kommt.

Wir informieren Sie, wie die Unterstütze Beschäftigung bei uns abläuft.

Melden Sie sich bei uns. Per Telefon oder Email.

 

Was erwartet Sie bei uns?

Die Unterstützte Beschäftigung dauert zwei Jahre. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Sie beginnen mit der Einstiegsphase.

Das bedeutet: in den ersten drei bis acht Wochen lernen Sie uns kennen und wir Sie. Sie finden heraus, was Sie sich von einem Arbeitsplatz wünschen und welcher Bereich zu Ihnen passt. In dieser Zeit können Sie in Betriebe „schnuppern“ und ein oder mehrere Praktika machen. Wir besprechen mit Ihnen, was Sie im Praktikum erwartet. Sie bereiten sich auf das Praktikum vor.

 

Wechsel in die Qualifizierungsphase.

Sie finden einen Betrieb, in dem Sie sich für eine bestimmte Arbeit qualifizieren wollen. Wir unterstützten Sie beim Finden des Betriebs und beim Einüben der Abläufe am Arbeitsplatz. Im Betrieb haben Sie eine feste Ansprechperson, eine Patin. Wir begleiten Sie so viel und so lange, bis Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen. Fällt es Ihnen zum Beispiel schwer, sich Abläufe zu merken, überlegen wir mit Ihnen, was Ihnen helfen kann.

 

Jede Woche haben wir einen festen Termin.

Einmal in der Woche findet unser Bildungstag statt. Alle Teilnehmenden der Unterstützen Beschäftigung treffen sich an einem Tag in der Woche.

Wir besprechen an dem Tag:

  • Wie läuft es bei Ihnen im Betrieb?
  • Welche Erfahrungen machen die anderen Teilnehmenden?
  • Wir sprechen über Themen, die für Ihre Arbeit wichtig sind.
  • Sie bilden sich in unterschiedlichen Bereichen weiter. Zum Beispiel: Wie reagiere ich in für mich schwierigen Situationen?

 

Wer übernimmt die Kosten?

Wir beraten Sie, wer für die Kostenübernahme zuständig ist. Das kann die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit sein, ein Rententräger oder die Berufsgenossenschaft.

Sie können die Unterstützte Beschäftigung auch über ein Persönliches Budget finanzieren.

Informationen zum Persönlichen Budget hier.